Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV)

Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO


zwischen dem Betreiber von BotScope (Auftragsverarbeiter) und dem registrierten Kunden (Verantwortlicher).


§ 1 Gegenstand und Dauer

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet im Auftrag des Verantwortlichen Server-Logdaten (Nginx/Apache-Logs) zur technischen Analyse von Bot-Traffic. Die Verarbeitung beginnt mit der Registrierung und endet mit der Kündigung des Accounts.


§ 2 Art der verarbeiteten Daten

Verarbeitet werden ausschließlich: IP-Adressen von Bots/Crawlern, Anfragepfade, HTTP-Methoden, Statuscodes, User-Agent-Strings, Zeitstempel. Personenbezogene Daten menschlicher Nutzer werden nicht verarbeitet.


§ 3 Weisungsgebundenheit

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich auf Weisung des Verantwortlichen (insbesondere durch das Hochladen von Logdateien).


§ 4 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)


§ 5 Unterauftragsverarbeiter

Der Auftragsverarbeiter darf Unterauftragsverarbeiter (z. B. Stripe für Zahlungen, Hosting-Provider) einsetzen, sofern diese ebenfalls DSGVO-konform handeln.


§ 6 Löschung

Nach Beendigung des Auftrags werden alle Daten des Verantwortlichen innerhalb von 30 Tagen gelöscht.


§ 7 Auskunft und Prüfung

Der Verantwortliche hat das Recht, die Einhaltung dieser AVV zu überprüfen.